Modellflugplatz
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Der umgangssprachliche Begriff „Modellflugplatz“ bezeichnet in der Regel ein Grundstück, auf dem Modellflieger ihrem Hobby nachgehen. Aus rechtlicher Sicht gibt es keinen „Modellflugplatz“, sondern eine auf Grundstücke oder Personen bezogene Aufstiegsgenehmigung, sowie den genehmigungsfreien Modellflug. Der Begriff Flugplatz ist der allgemeinen Luftfahrt vorbehalten. Daher ist es besser, den Begriff Modellfluggelände zu verwenden.
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