Luftrecht

Aus RC-Network Wiki

Flugmodelle sind Luftfahrzeuge und unterliegen daher in Deutschland dem Luftrecht.

Obwohl so mancher Modellflieger sein Modell nur für ein Spielzeug halten mag, für das es scheinbar keine rechtlichen Einschränkungen gibt, so schützt solche Unwissenheit doch nicht vor den Folgen. Tatsächlich gilt alles, was prinzipbedingt eine Höhe von mehr als 30 m über Grund erreichen kann, rechtlich als Luftfahrzeug - und das beinhaltet mehr oder weniger alle Flugmodelle mit Ausnahme vielleicht von antriebslosen Wurfgleitern.

Die für Modellflieger rechtlich relevanten Teile des Luftrechts hat Eckart Müller in einem Artikel im RC-Network Magazin zusammengetragen:

Modellflug und Luftrecht: Grundlegendes, das jeder Modellflieger wissen und beachten sollte: